Ausgleichsbeträge Beelitz


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Mit viel öffentlichem Geld werden die Lebensverhältnisse in Sanierungsgbieten nachhaltig verbessert. Diese Verbesserungen bewirken, dass der Bodenwert der Grundstücke steigt. Diese Bodenwertsteigerung ist sanierungsbedingt.

Nach § 154 Abs. 1 Baugesetzbuch ist die Stadt Beelitz gesetzlich verpflichtet, nach Abschluss der Sanierung einen Ausgleichsbetrag in Höhe dieser sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung zu erheben. Der Ausgleichsbetrag entspricht nicht der Umlegung der tatsächlichen Investitionen im Sanierungsgebiet, sondern nur der sanierungsbedingten Werterhöhung für das einzelne Grundstück. Im Gegenzug erhebt die Stadt für die erneuerten Straßen keine Anliegerbeiträge gemäß Kommunalabgabengesetz. Für die Eigentümer stellt diese Verfahrensweise die deutlich kostengünstigere Variante dar.

Die Stadt Beelitz möchte Ihnen anbieten, diese Ausgleichsbeträge bereits jetzt vorzeitig abzulösen. Dieses Vorgehen bietet für die Eigentümer viele Vorteile. Unter anderem kann Ihnen 2017 noch einen Abschlag von 15 % auf den Ausgleichsbetrag angeboten werden, um so Ihre finanzielle Belastung abzumildern. Nähere Informationen dazu finden Sie in dem Faltblatt, welches hier für Sie zum Download zur Verfügung steht.

Das Faltblatt können Sie hier herunterladen: Faltblatt Ausgleichsbeträge Beelitz

Treuhänderischer Sanierungsträger
Stadtkontor GmbH
Schornsteinfegergasse 3
14482 Potsdam
Tel.: 0331 – 74 35 70
Fax: 0331 – 74 82 09 2
E-Mail: stadtkontor@stadtkontor.de

Ansprechpartner zum Thema Ausgleichbeträge sind Frau Monschein und
Herr Kaden.

 

Stadt Beelitz
Bauamt
Herr Ohligschläger
Tel. 033204 39 167
ohligschlaeger@beelitz.de

 

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