Das Sanierungsgebiet Südlichen Friedrichstadt wurde mit Rechtsverordnung vom 15.März 2011 mit Rechtskraft am 1. April 2011 festgesetzt. Die gemäß §144 BauGB durchgeführten Vorbereitenden Untersuchungen kamen zuvor zu dem Ergebnis, dass das Gebiet durch erhebliche städtebauliche und funktionale Schwächen gekennzeichnet ist. So wird die Südliche Friedrichstadt ihrer Lage und Bedeutung in der Innenstadt nicht gerecht, wichtige Areale und öffentliche Standorte sind städtebaulich nicht eingebunden. Darüber hinaus bestehen funktionale und gestalterische Mängel bei den Einrichtungen der sozialen Infrastruktur und im öffentlichen Raum.

Stadtkontor ist seit dem 01.01.2017 Sanierungsbeauftragter für die Südliche Friedrichstadt.