Ausgleichsbeträge

[wpcol_2third id=““ class=““ style=“width:467px;“]
Finanzierung der Entwicklungsmaßnahme

Eine Entwicklungsmaßnahme muss kostendeckend durchgeführt werden, d.h., das Verhältnis von entwicklungsbedingten Ausgaben und Einnahmen (inkl. Fördermittel) muss ausgeglichen sein. Als Anschub für die Entwicklungsmaßnahme stellte das Land über das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Fördermittel sowie Mittel aus dem europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in einer Größenordnung von insgesamt 11,3 Mio. Euro bereit. Der Großteil der Einnahmen für die Maßnahme entsteht jedoch durch die Veräußerung der vom Entwicklungsträger angekauften und entwickelten Grundstücke sowie durch die Abschöpfung der entwicklungsbedingten Bodenwertsteigerungen. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Grundstücke innerhalb eines Entwicklungsbereiches durch die von der Stadt bzw. dem Entwicklungsträger durchgeführten Maßnahmen eine Wertsteigerung erfahren.

Entwicklungsbedingter Ausgleichsbetrag des Eigentümers

Der Eigentümer eines im förmlich festgelegten Entwicklungsbereich gelegenen Grundstückes hat auf Grundlage des § 154 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Finanzierung der Entwicklung (u. a. Straßenbau, Anlage von Grünflächen, Neuordnung des Gebietes und Schaffung neuer Bauflächen) an die Gemeinde einen Ausgleichsbetrag zu entrichten. Der Ausgleichsbetrag entspricht der Erhöhung des Bodenwertes eines Grundstückes, der aufgrund der Durchführung dieser Entwicklungsmaßnahme eingetreten ist.

Aufgrund der Erhebung der Ausgleichsbeträge werden innerhalb eines Entwicklungsbereiches die sonst üblichen Erschließungsbeiträge für Straßenbaumaßnahmen nicht erhoben.

Der Ausgleichsbetrag ist spätestens am Ende der Entwicklungsmaßnahme fällig. Die Stadt Potsdam kann die gesetzliche Ausgleichsbetragszahlung auch durch freiwillige Vereinbarungen mit den Eigentümern vorziehen. Für den Eigentümer besteht dann der Vorteil, dass ein Abschlag von dem später zu zahlenden Ausgleichsbetrag vorgenommen werden kann. Für die Grundstückseigentümer im Entwicklungsbereich sowie für die Stadt Potsdam hat dies den Vorteil, dass das Geld direkt in die laufende Maßnahme, d. h. direkt in das Gebiet fließt.

Derzeit hat die Stadt Potsdam noch die Möglichkeit, die Wartezeit bis zur Aufhebung der Entwicklungsmaßnahme Babelsberg anzurechnen und den ermittelten Ausgleichsbetrag durch Diskontierung zu mindern.

Für weitere Fragen stehen Ihnen der Entwicklungsträger Stadtkontor GmbH oder der Fachbereich Stadterneuerung der Landeshauptstadt Potsdam gerne zur Verfügung. Kontakt

 

[/wpcol_2third]

[wpcol_1quarter_end id=““ class=““ style=“width:200px;“]
text

text

text
[/wpcol_1quarter_end]