Fördermöglichkeiten

[wpcol_2third id=““ class=““ style=“width:467px;“]
Die nachfolgende Aufstellung gibt einen Überblick über die Fördermöglichkeiten, die von Bauherren im Sanierungsgebiet in Anspruch genommen werden können. Welche der einzelnen Fördermöglichkeiten zur Anwendung kommen, ist jeweils im Einzelfall zu prüfen.

Aus dem Bund-Länder-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ wurden Mittel für die Instandsetzung Stadtbild prägender Gebäude und eingetragene Baudenkmale bereitgestellt. Bei größeren Bauvorhaben wurde die Instandsetzung der Stadtbild prägenden Elemente, wie Fassaden, Fenster, Türen und Tore, Dächer, gefördert. Die Förderung erfolgte als Zuschuss zu den förderfähigen Baukosten. Grundlage war die Städtebauförderrichtlinie des Landes Brandenburg
-Fortschreibung 2012- vom 07.09.2012.

Derzeit ist vorgesehen noch ein Objekt mit Einsatz von Fördermitteln zu fördern.

Die Kombination von Städtebauförderung mit Mitteln der Wohneigentumsförderung bzw. mit steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten war unter bestimmten Bedingungen möglich. Damit erhöhte sich die Unterstützung für private Bauherren erheblich.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Bauamt der Stadt Niemegk oder beim Sanierungsträger Stadtkontor. Kontakt

Das Land Brandenburg gewährte über das neue Wohneigentumsprogramm zinsfreie Darlehen zur Schaffung selbstgenutzten Wohneigentums sowohl im Bestand als auch im Neubau in innerstädtischer Lage. Voraussetzung ist die Lage im Sanierungsgebiet.

Die Grundförderung in Form eines zinsfreien Baudarlehens betrug 50.000 €. Eine umfangreiche Aufstockung dieses Baudarlehens war über diverse Zusatzförderungen möglich.

Die Gewährung der Zuschüsse ist an drei Voraussetzungen geknüpft:

  • die Bauherren dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten,
  • es muss eine Eigenleistung von 15% erbracht werden,
  • das Bauvorhaben muss den Sanierungszielen entsprechen.

Nähere Informationen zur Wohneigentumsförderung erhalten Sie bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg , (Info-Telefon: 0331- 660 13 22).

Besonders attraktiv ist dieses Förderprogramm durch die Kombinationsmöglichkeit mit den Förderangeboten im Sanierungsgebiet. Das bedeutet, dass für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Stadtbild prägenden Bestandsgebäuden zusätzlich auch eine Städtebauförderung gewährt werden kann.

Das Land Brandenburg fördert die Modernisierung und Instandsetzung von selbstgenutztem Wohneigentum zum Zwecke einer nachhaltigen Energieeinsparung und will so zur Minderung des CO2-Ausstoßes beitragen.

Die Förderung erfolgt durch die Vergabe zinsfreier Darlehen für selbst nutzende Eigentümer. Die Grundförderung in Form eines zinsfreien Baudarlehens beträgt 50.000 €. Eine umfangreiche Aufstockung dieses Baudarlehens ist über diverse Zusatzförderungen möglich.

Die Gewährung der Zuschüsse ist u.a. an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Die Wohnung / das Gebäude muss vor dem 3. Oktober 1990 errichtet worden sein.
  • Die Kosten der Maßnahme dürfen 500 € / m² Wohnfläche nicht unterschreiten.
  • Die energetische Sanierung muss mindestens auf Neubau-Niveau entsprechend der Energieeinsparverordnung erfolgen.
  • Die Bauherren dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
  • Es muss eine Eigenleistung von 15% erbracht werden.
  • Das Bauvorhaben muss den Sanierungszielen entsprechen.

Nähere Informationen zur Wohneigentumsförderung erhalten Sie bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg , (Info-Telefon: 0331- 660 13 22).

Auch bei diesem Förderprogramm ist eine Kombination mit der Städtebau-förderung im Sanierungsgebiet möglich. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an den Sanierungsträger Stadtkontor. Kontakt

 
 

[/wpcol_2third]

[wpcol_1quarter_end id=““ class=““ style=“width:200px;“]
text

text

text

text

[/wpcol_1quarter_end]