Sanierungsgebiet

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Stadtkernerneuerung unter Berücksichtigung seiner städtebaulichen und gestalterischen Eigenart

Anfang der 90er Jahre wies der Stadtkern von Zossen umfangreiche Defizite und Missstände auf, wie z.B. den schlechten Zustand vieler Gebäude, die hohe Verkehrsbelastung, den vernachlässigten Zustand des öffentlichen Raumes und die unzureichende Infrastruktur.

Mit dem Beschluss der Sanierungssatzung am 16.12.1992 zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes im Zossener Stadtkern hat die Stadt Zossen den Grundstein für die umfangreiche Erneuerung der Innenstadt gelegt.

Da um den Platz Am Kietz der Sanierungsfortschritt nicht in dem Umfang eingesetzt hat wie im Sanierungsgebiet, hat die Stadt das Sanierungsgebiet im Jahr 2003 erweitert und die Bebauung um den Platz in das Sanierungsgebiet einbezogen. Dadurch wurden die Rahmenbedingungen für die Eigentümer, die eine Sanierung ihres Gebäudes planen, erheblich verbessert.

Steckbrief des Sanierungsgebietes „Innenstadt Zossen“:

Beschluss der Sanierungssatzung: 16.12.1992
Rechtsverbindlichkeit: 28.07.1993
Größe: 29 ha
Einwohner: 887
Grundstücke: 247
Gebäude: 164

Sanierungsträger

Seit November 2001 hat die Stadtkontor GmbH als Sanierungsträger und Treuhänder gemäß § 159 BauGB die Betreuung der Sanierungsmaßnahme “Innenstadt Zossen” übernommen. In enger Zusammenarbeit mit der Stadt Zossen erbringt der Sanierungsträger u. a. folgende Leistungen:

  • Beratung von Eigentümern, Pächtern und Mietern zu Bauvorhaben und Fördermöglichkeiten,
  • Koordination der verschiedenen Planungen und Baumaßnahmen,
  • Information und Beteiligung der Bürger am Sanierungsprozess,
  • Vorprüfung von Förderanträgen.

Kontakt

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