| Finanzierung der Entwicklungsmaßnahme
Eine Entwicklungsmaßnahme muss kostendeckend durchgeführt werden, d.h., das Verhältnis von entwicklungsbedingten Ausgaben und Einnahmen (inkl. Fördermittel) muss ausgeglichen sein. Als Anschub für die Entwicklungs-maßnahme stellte das Land über das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Fördermittel sowie Mittel aus dem europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in einer Größenordnung von insgesamt 11,3 Mio. Euro bereit. Der Großteil der Einnahmen für die Maßnahme entsteht jedoch durch die Veräußerung der vom Entwicklungsträger angekauften und entwickelten Grundstücke sowie durch die Abschöpfung der entwicklungsbedingten Bodenwertsteigerungen. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Grundstücke innerhalb eines Entwicklungsbereiches durch die von der Stadt bzw. dem Entwicklungsträger durchgeführten Maßnahmen eine Wertsteigerung erfahren.
Seit Satzungsbeschluss 1996 wurden rd. 21,6 Mio. Euro für die Entwicklung des Gebietes ausgegeben, dem stehen Einnahmen in Höhe von insgesamt rd.
22,1 Mio. Euro gegenüber (Stand 31.12.2010).
Entwicklungsbedingter Ausgleichsbetrag des Eigentümers Der Eigentümer eines im förmlich festgelegten Entwicklungsbereich gelegenen Grundstückes hat auf Grundlage des § 154 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Finanzierung der Entwicklung (u. a. Straßenbau, Anlage von Grünflächen, Neuordnung des Gebietes und Schaffung neuer Bauflächen) an die Gemeinde einen Ausgleichsbetrag zu entrichten. Der Ausgleichsbetrag entspricht der Erhöhung des Bodenwertes eines Grundstückes, der aufgrund der Durchführung dieser Maßnahme eingetreten ist. Der Ausgleichsbetrag ist spätestens am Ende der Entwicklungsmaßnahme fällig. Die sonst üblichen Erschließungsbeiträge für Straßenbaumaßnahmen werden im Entwicklungsbereich nicht erhoben. Die Stadt Potsdam geht derzeit von einem Abschluss der Entwicklungsmaßnahme Babelsberg im Jahr 2014 aus.
Der Tag der Ausgleichsbetragserhebung im Entwicklungsbereich Babelsberg rückt also immer näher. Die Stadt Potsdam kann die gesetzliche Ausgleichsbetrags-zahlung auch durch freiwillige Vereinbarungen mit den Eigentümern vorziehen. Für den Eigentümer besteht dann der Vorteil, dass ein Abschlag von dem später zu zahlenden Ausgleichsbetrag vorgenommen werden kann. Für die Stadt Potsdam hat dies den Vorteil, dass das Geld direkt in die laufende Maßnahme, d. h. direkt in das Gebiet fließt.
Seit 1997 haben von der Möglichkeit der vorzeitigen Zahlung ca. 60 Eigentümer Gebrauch gemacht. Das sind bezogen auf die Grundstücke in Babelsberg ca.
37 %.
Derzeit hat die Stadt Potsdam noch die Möglichkeit, die Wartezeit bis zur Aufhebung der Entwicklungsmaßnahme Babelsberg anzurechnen und durch Diskontierung den ermittelten Ausgleichsbetrag deutlich zu mindern. Die Stadt Potsdam hat bereits im letzten Jahr begonnen, gezielt Eigentümer ausgewählter Straßenzüge anzuschreiben und auf die Vorteile einer vorzeitigen Ablösung der Ausgleichsbeträge aufmerksam machen.
Für weitere Fragen stehen Ihnen Frau Zwirn vom Entwicklungsträger Stadtkontor GmbH oder Frau Petermann vom Fachbereich Stadterneuerung gerne zur Verfügung. Ansprechpartner sind der Entwicklungsträger Stadtkontor GmbH, Frau Zwirn
Tel.: 0331 - 743 57 20, k.zwirn@stadtkontor.de und die Landeshauptstadt Potsdam
Bereich Stadterneuerung, Frau Petermann
Tel.: 0331 - 289 32 37, katrin.petermann@rathaus.potsdam.de |