Entwicklungsbereich

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Reaktivierung innerstädtischer Gewerbeflächen
und Entwicklung neuer Wohnstandorte

Aufgrund der hervorragenden Lage des Babelsberger Gewerbegebietes wurden Mitte der 90er Jahre die Weichen zur Reaktivierung dieses Standortes gestellt und eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß §§ 165 ff. BauGB ins Leben gerufen. Die Entwicklungssatzung trat am 19.04.1996 in Kraft. Mit dieser Festlegung wurden die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für eine zügige Entwicklung und eine umfassende Neuordnung des Gebietes geschaffen. Die besondere Herausforderung im Entwicklungsbereich Babelsberg lag darin, dass ein relativ kleinteiliges Stadtgebiet mit sehr unterschiedlichen Nutzungen unter Berücksichtigung des Bestandes neu entwickelt werden sollte.

Wertvoller Stadtraum soll so effektiver für die Wirtschaftsentwicklung der Stadt genutzt werden. Gleichzeitig kann damit die Inanspruchnahme neuer Bauflächen auf der „grünen Wiese“ reduziert werden. Das Entwicklungsrecht stellt das wirksamste Instrument dar, um in angemessener Zeit aus diesem innerstädtischen Bereich einen funktionierenden Stadtteil zu entwickeln.

Mitte der 90er Jahre war das Gebiet nicht nur durch ein ungeordnetes und konfliktträchtiges Nebeneinander unterschiedlicher Nutzung und eine mangelnde Erschließung gekennzeichnet, es lagen auch rd. 7 ha Fläche brach und rd. 18 ha Gewerbeflächen waren untergenutzt.

Diese Situation konnte bis heute entscheidend verbessert werden. Insgesamt rd. 60 Unternehmen konnten sich durch Erwerb eines geeigneten Gewerbegrundstückes im Entwicklungsbereich Babelsberg in den letzten Jahren neu ansiedeln oder erweitern.

Angrenzend an das gründerzeitliche Wohngebiet Babelsberg-Süd (Sanierungsgebiet) werden im Entwicklungsbereich auch zusätzliche Wohnflächen geschaffen, auf denen seit 2013 rd. 35.000 m² BGF Wohnen neu entstehen (rd. 290 WE).

Entwicklungsziele

Mit dem Beschluss zur Durchführung einer Entwicklungsmaßnahme 1996 wurden folgende übergeordnete Entwicklungsziele festgelegt:

  • Wiedernutzung brachliegender Flächen;
  • Sicherung vorhandener und Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze, vorwiegend im verarbeitenden Gewerbe;
  • Sicherung und Arrondierung vorhandener Wohnstandorte durch Neuordnung und intensivere Nutzung der Flächen;
  • Verbesserung und Neuordnung der Erschließungsstruktur;
  • Herstellung öffentlicher Grünanlagen.

Die Entwicklungssatzung „Babelsberg“ und ergänzende Unterlagen stehen auf der Internetseite der Landeshauptstadt Potsdam zum Herunterladen bereit bereit.

Entwicklungsträger

Die Durchführung der Entwicklungsmaßnahme Babelsberg liegt im Aufgabenbereich des Fachbereichs Stadtplanung und Stadterneuerung der Landeshauptstadt Potsdam. Die Stadtkontor GmbH ist von der Landeshauptstadt Potsdam seit 1998 als treuhänderische Entwicklungsträger eingesetzt.

Zu den Aufgaben des Entwicklungsträgers zählen:

  • Beauftragung und Betreuung von städtebaulichen Planungen und Untersuchungen;
  • Erwerb, Neuordnung und Veräußerung von Grundstücken;
  • Beurteilung von Bauvorhaben und Rechtsvorgängen;
  • Planung und Herstellung von Straßen und Grünflächen;
  • Verwaltung des Treuhandvermögens;
  • Information und Beratung der Eigentümer und Nutzer.

Kontakt

Informationen zur Finanzierung
der Entwicklungsmaßnahme erhalten Sie hier.

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