Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt


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Der Senat von Berlin hat mit Rechtsverordnung vom 15. März 2011 die Festlegung des rd. 63 ha großen Sanierungsgebietes Friedrichshain-Kreuzberg – Südliche Friedrichstadt beschlossen. Leitprogramm der Städtebauförderung ist das Bund-Länder-Programm Städtebaulicher Denkmalschutz. Die Sanierung in der Südlichen Friedrichstadt wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Durchführungsfrist wurde auf 10 Jahre festgelegt.

Das Gebiet weist erhebliche städtebauliche und funktionale Schwächen auf und wird seiner innerstädtischen Lage und Bedeutung nicht gerecht. Stadträumlich und funktional bedeutende Areale sowie öffentliche Standorte sind städtebaulich mangelhaft eingebunden. Es bestehen erhebliche funktionale und gestalterische Mängel bei Einrichtungen der sozialen Infrastruktur und im öffentlichen Raum. Als zentrale Ziele und Handlungsfelder der Sanierung sind in der Verordnung deshalb aufgeführt:

  • die städtebauliche und funktionale Aufwertung unter besonderer Berücksichtigung der historischen Bedeutung des Ortes,
  • die Qualifizierung als Wohn-, Wirtschafts- und Kulturstandort und die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts,
  • die Verbesserung der stadträumlichen Vernetzungen und Verbindungen unter dem Leitziel, den öffentlichen Raum unter Einbeziehung historischer Elemente als Gerüst für die Entwicklung des Gebietes zu stärken.

Die Sanierungsziele wurden durch die Städtebauliche Rahmenplanung mit Beschluss des Bezirksamtes vom 02.07.2013 grundstücks- und gebäudescharf konkretisiert.

Weitere Informationen zum Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt sind auf der Homepage des Sanierungsgebiets und der Homepage der Senatsverwaltung verfügbar.

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