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Die Durchführung der Entwicklungsmaßnahme Babelsberg liegt im Aufgabenbereich des Fachbereichs Stadterneuerung und Denkmalpflege der Landeshauptstadt Potsdam, zu dessen Unterstützung die Stadt 1998 den treuhänderischen Entwicklungsträger Stadtkontor GmbH eingesetzt hat.
Zu den Aufgaben des Entwicklungsträgers zählen:
- Beauftragung und Betreuung von städtebaulichen Planungen
und Untersuchungen;
- Erwerb, Neuordnung und Veräußerung von Grundstücken;
- Beurteilung von Bauvorhaben und Rechtsvorgängen;
- Planung und Herstellung von Straßen und Grünflächen;
- Verwaltung des Treuhandvermögens;
- Information und Beratung der Eigentümer und Nutzer.
Abstimmungen und besondere Genehmigungen
Um die Einhaltung der Ziele der Entwicklungsmaßnahme sicherzustellen, sind zwischen der Stadt, dem Entwicklungsträger sowie den Grundstückseigentümern und Investoren besondere Abstimmungsprozesse erforderlich. Aus diesem Grund unterliegen u.a. Bauvorhaben, Teilungen und die Veräußerung von Grundstücken einer besonderen entwicklungsrechtlichen Genehmigungspflicht, die der Gesetzgeber in § 169 BauGB vorgeschrieben hat. Daher ist es empfehlenswert sich im Vorfeld von Planungen im Gebiet an den Entwicklungsträger zu wenden. |