|
| Sanierung in Niemegk |
 |
|
|
| |
|
|
|
| |
1996 wurde der Stadtkern von Niemegk mit einer Fläche von 21 ha als
Sanierungsgebiet ausgewiesen. Um den Erhalt des Stadtbildes
zu gewährleisten, wurde 1999 durch die Stadtverordnetenversammlung
die Gestaltungssatzung beschlossen.
Die Ausweisung als Sanierungsgebiet dient der Umsetzung der folgenden Sanierungsziele
(vergleiche auch Aktualisierung
der Sanierungsziele):
|
|


|
| |
|
|
| |
"Bewahrung des historischen Stadtgrundrisses"
durch Erhaltung der alten Bausubstanz und der typischen Hofanlagen, Schließung
der Baulücken und Neunutzung der historischen Nebengebäude.
|
|
| |
"Stärkung des Stadtkerngebietes" als Standort
für Einzelhandel und Dienstleistung durch Erhalt der Nutzungsverflechtungen
(Wohnen, Arbeiten, Einkaufen) und einen maßvollen Ausbau der Zentrumsfunktion.
|
|
| |
"Verbesserung der Wohnbedingungen und des Wohnumfeldes"
durch Modernisierung, Sanierung oder ggf. Neubau, Gestaltung des öffentlichen
Raumes und Instandsetzung der historischen Straßenbeläge.
|
|
| |
"Verbesserung der Verkehrssituation" durch eine
Reduzierung des Durchgangsverkehrs im Zentrum sowie ein Konzept für
den ruhenden Verkehr.
|
|
| |
"Mitwirkung von Bewohnern und Gewerbetreibenden",
um unterschiedliche Belange zu berücksichtigen und aufeinander abzustimmen.
|
|
|
|
| | | |
|