Gewerbequartier Potsdam Babelsberg    
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Wissenswertes
 


Die Ansiedlung von Gewerbebetrieben südlich der Eisenbahnlinie Berlin - Potsdam begann schon im späten 19. Jahrhundert. Es siedelten sich zunächst Betriebe der Textilindustrie an, später folgten auch Werkanlagen des Maschinenbaus, der elektronischen Industrie, des Lokomotivbaus und anderer Spezialindustrien. Die gewerbliche Entwicklung konzentrierte sich bis in die 30er Jahre des 20. Jahrhunderts auf einen 300 - 500 m breiten Streifen entlang der Großbeerenstraße. Die weiter südlich gelegenen Flächen wurden erst deutlich später entwickelt.

Zu DDR-Zeiten erfolgte auf bis dahin unbebauten, weiter südlich gelegenen Flächen eine ungeordnete Ansiedlung zusätzlicher Gewerbe- und Industriebetriebe ohne dass die Verkehrserschließung wesentlich verbessert und Nutzungskonflikte gelöst wurden.

Städtebauliche Situation

Der Entwicklungsbereich Babelsberg war nach der Wende durch eine ungenügende interne Erschließung, das konfliktträchtige Nebeneinander unterschiedlicher Nutzungen und einen hohen Anteil untergenutzter oder brachliegender Gewerbeflächen gekennzeichnet.

Die umfangreichen Brachflächen und die extensive Nutzung eines Großteils der gewerblich genutzten Flächen stellen ein bedeutendes innerstädtisches Verdichtungspotential für die Stadt Potsdam dar, das durch umfassende Neuordnungsmaßnahmen aktiviert wird. Aufgrund des historisch gewachsenen Gewerbebestandes soll dieses Gebiet vor allem der Ansiedlung von weiteren Gewerbebetrieben dienen. Wertvoller Stadtraum soll so effektiver für die Wirtschaftsentwicklung der Stadt genutzt werden. Gleichzeitig kann damit die Inanspruchnahme neuer Bauflächen auf der "grünen Wiese" reduziert werden.

Die vorhandenen städtebaulichen Missstände veranlassten die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Potsdam dazu, die Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gemäß §§ 165 ff BauGB zu beschließen. Die Entwicklungssatzung trat am 19.04.1996 in Kraft. Das Entwicklungsrecht stellt das wirksamste Instrument dar, um in angemessener Zeit aus diesem innerstädtischen Bereich einen funktionierenden Stadtteil zu entwickeln.

Entwicklungsziele

Durch den Beschluß zur Durchführung einer Entwicklungsmaßnahme wurden u.a. folgende Entwicklungsziele festgelegt:

  • Wiedernutzung brachliegender Flächen;
  • Sicherung vorhandener und Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze, vorwiegend im verarbeitenden Gewerbe;
  • Sicherung und Arrondierung vorhandener Wohnstandorte durch Neuordnung und intensivere Nutzung der Flächen;
  • Verbesserung und Neuordnung der Erschließungsstruktur;
  • Herstellung öffentlicher Grünanlagen.

Entwicklungsträger

Anfang 1998 wurde die Stadtkontor GmbH von der Stadt Potsdam zur Unterstützung der Stadt bei der Durchführung der Entwicklungsmaßnahme als treuhänderischer Entwicklungsträger eingesetzt.

Zu den Aufgaben des Entwicklungsträgers zählen:

  • Beauftragung und Betreuung von städtebaulichen Planungen und Untersuchungen;
  • Erwerb, Neuordnung und Veräußerung von Grundstücken;
  • Beurteilung von Bauvorhaben und Rechtsvorgängen;
  • Planung und Herstellung von Straßen und Grünflächen;
  • Verwaltung des Treuhandvermögens;
  • Information und Beratung der Eigentümer und Nutzer.

Finanzierung

Eine Entwicklungsmaßnahme muss kostendeckend durchgeführt werden, d.h., das Verhältnis von entwicklungsbedingten Ausgaben und Einnahmen (inkl. Fördermittel) muss ausgeglichen sein. Einnahmen für die Maßnahme entstehen durch die Veräußerung der vom Entwicklungsträger angekauften und entwickelten Grundstücke, durch Städtebaufördermittel sowie durch die Abschöpfung der entwicklungsbedingten Bodenwertsteigerungen. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Grundstücke innerhalb eines Entwicklungsbereiches durch die von der Stadt bzw. dem Entwicklungsträger durchgeführten Maßnahmen eine Wertsteigerung erfahren.

Die sonst üblichen Erschließungsbeiträge für Straßenbaumaßnahmen werden im Entwicklungsbereich nicht erhoben.

Abstimmungen und besondere Genehmigungen

Um die Einhaltung der Ziele der Entwicklungsmaßnahme sicherzustellen, sind zwischen der Stadt, dem Entwicklungsträger sowie den Grundstückseigentümern und Investoren besondere Abstimmungsprozesse erforderlich. Aus diesem Grund unterliegen u.a. Bauvorhaben, Teilungen und die Veräußerung von Grundstücken einer besonderen entwicklungsrechtlichen Genehmigungspflicht, die der Gesetzgeber in § 169 BauGB vorgeschrieben hat.

 



Orenstein & Koppel ca. 1910



Lokomotivproduktion bei Orenstein & Koppel


Blick auf die Fritz-Zubeil-Straße im Entwicklungsbereich



Ungenutzte Gewerbefläche in der Grünstraße