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| Sanierungsgebiet Beelitz |
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Konkretisierung der Sanierungsziele |
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Die Konkretisierung der Sanierungsziele
für die Altstadt von Beelitz erfolgte durch folgende Satzungen:
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Im Jahre 1997 wurde die Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung
beschlossen, um konkrete Richtlinien zum Erhalt
und zur Wiederherstellung des historischen Stadtbildes vorzugeben.
In der Gestaltungsfibel werden die Inhalte dieser Satzung und der
Geltungsbereich erläutert und dargestellt. Die Überarbeitung der Gestaltungssatzung wurde im Jahr 2004 rechtskräftig.
Die aktuelle Gestaltungssatzung kann auf der Homepage der Stadt Beelitz unter www.beelitz.de eingesehen werden.
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Die Erhaltungssatzung wurde im Jahre 1999 wurde die Erhaltungssatzung beschlossen, um bei Abriss,
Nutzungsänderung oder Neubau ein weiteres Rechtsinstrument zur Erhaltung
der städtebaulichen Struktur des Gebietes zu schaffen.
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Die Denkmalbereichssatzung
wurde 1999 aktualisiert. Ihr Geltungsbereich
stimmt mit den übrigen Satzungen nicht überein.
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Seit 1994 ist die Stadt Beelitz Mitglied der Arbeitsgemeinschaft
"Historische Stadtkerne", die sich mit den unterschiedlichsten
Fragen der Stadtsanierung befasst.
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