Sanierungsgebiet Beelitz    
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Konkretisierung der Sanierungsziele
       
 

Die Konkretisierung der Sanierungsziele für die Altstadt von Beelitz erfolgte durch folgende Satzungen:

 
Geltungsbereich Gestaltungssatzung
 
Gestaltungsfibel
 
 
 
 



Im Jahre 1997 wurde die Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung beschlossen, um konkrete Richtlinien zum Erhalt und zur Wiederherstellung des historischen Stadtbildes vorzugeben.
In der Gestaltungsfibel werden die Inhalte dieser Satzung und der Geltungsbereich erläutert und dargestellt. Die Überarbeitung der Gestaltungssatzung wurde im Jahr 2004 rechtskräftig.
Die aktuelle Gestaltungssatzung kann auf der Homepage der Stadt Beelitz unter www.beelitz.de eingesehen werden.

 

Die Erhaltungssatzung wurde im Jahre 1999 wurde die Erhaltungssatzung beschlossen, um bei Abriss, Nutzungsänderung oder Neubau ein weiteres Rechtsinstrument zur Erhaltung der städtebaulichen Struktur des Gebietes zu schaffen.

 

Die Denkmalbereichssatzung wurde 1999 aktualisiert. Ihr Geltungsbereich stimmt mit den übrigen Satzungen nicht überein.

 

Seit 1994 ist die Stadt Beelitz Mitglied der Arbeitsgemeinschaft "Historische Stadtkerne", die sich mit den unterschiedlichsten Fragen der Stadtsanierung befasst.