Sanierung in Babelsberg   
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Sanierungsgebiete und Sanierungsziele
       
  1989 bestand in Babelsberg, wie in vielen historischen Altstadtkernen, ein hoher Sanierungsbedarf an den Gebäuden und im öffentlichen Raum. Daher wurde von der Stadt Potsdam im September 1990 der Beschluss zur Durchführung vorbereitender Untersuchungen gemäß § 136 BauGB eingeleitet. Bereits 1991 erfolgten die ersten Maßnahmen zur Sicherung von Gebäuden und zur Instandsetzung der Straßen.

Nach Abschluß der vorbereitenden Untersuchungen wurden 1993 die Sanierungsgebiete Babelsberg-Nord (Weberviertel) und Babelsberg-Süd förmlich festgesetzt (veröffentlicht im Amtsblatt 7/93 vom 16.07.1993).

Mit der Ausweisung als Sanierungsgebiet sollten vor allem drei Ziele verfolgt werden:
 

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"Gestalterische Sanierungsziele"



Rahmenplan Sanierungsgebiet
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Aktualisierte Sanierungsziele (Auszug aus dem Rahmenplan)
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"Die Wohn- und Lebensverhältnisse der Bewohner in Babelsberg sind zu verbessern. Dies soll im Einklang mit dem Erhalt und der Wiederherstellung des historisch geprägten Stadtraumes erfolgen. Der Denkmalbereich und die Einzeldenkmale sind denkmalgerecht zu erhalten und zu erneuern."

 

"Die Attraktivität und die Funktionsfähigkeit des Zentrums von Babelsberg ist u.a. durch die Ansiedlung von Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben weiter zu stärken."

 

"Der Erneuerungsprozeß ist so zu gestalten, dass die Bewohner und Gewerbetreibenden Mitspracherechte bei der Entwicklung des Gebietes haben und die Chance erhalten, auch nach einer Modernisierung ihre Wohnungen und Geschäftsstandorte zu nutzen (Vermeidung von Verdrängungsprozessen)."

Die Aktualisierung und Konkretisierung der Sanierungsziele wurde von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Potsdam im Juli 1999 beschlossen (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 9 vom 30.09.1999). Sie sind dokumentiert in der Broschüre "Gestalterische Sanierungsziele" und in einem Rahmenplan, der Auskunft darüber gibt, wie sich die künftige bauliche Entwicklung in den Sanierungsgebieten vollziehen kann.

Die Beschlüsse bilden die Arbeits- und Beurteilungsgrundlage für die Verwaltung der Stadt Potsdam und den Sanierungsträger bei der Genehmigung von Bauvorhaben in den Sanierungsgebieten.

Im Mai 2011 wurden der Rahmenplan und die Sanierungsziele von 1999 aktualisiert und den Bürgern vorgestellt. Die "Gestalterischen Sanierungsziele" von 1999 bleiben hingegen unverändert.
In der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2011 wurde die Fortschreibung und Aktualisierung der Sanierungsziele und des Städtebaulichen Rahmenplanes für die Sanierungsgebiete Babelsberg Nord und Süd gebilligt.

Die Unterlagen können zu den Sprechzeiten beim Bereich Stadterneuerung der Landeshauptstadt Potsdam oder beim Sanierungsträger Stadtkontor (Mo. bis Do. 10:00 - 18:00 Uhr) eingesehen und erläutert werden.

Die Festlegung als Sanierungsgebiet hat zur Folge, dass die Durchführung baulicher Maßnahmen nach § 144 des Baugesetzbuches einer besonderen Genehmigungspflicht durch die Stadt unterliegt. Damit soll sichergestellt werden, dass sich die vorgesehenen Maßnahmen in Übereinstimmung mit den Sanierungszielen befinden.

Eine frühzeitige Information empfiehlt sich für alle Bauherren und Architekten.

Informationen zur Förderung und Adressen zur Beratung

 
 

Der größte Teil des Sanierungsgebietes Babelsberg-Nord ist als Denkmalbereich "Alte Ortsanlage der Kolonie Nowawes" ausgewiesen.
Mit der ersten Satzung zur Änderung der Sanierungssatzung Babelsberg Nord, die am 31.10.2002 in Kraft getreten ist, wurde das Sanierungsgebiet um zwei zentrale Blöcke mit erheblichem Handlungsbedarf erweitert.