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| Sanierung in Babelsberg |
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Sanierungsgebiete und Sanierungsziele |
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1989 bestand in Babelsberg,
wie in vielen historischen
Altstadtkernen, ein hoher
Sanierungsbedarf an den
Gebäuden und im öffentlichen
Raum. Daher wurde von der
Stadt Potsdam im September
1990 der Beschluss zur Durchführung
vorbereitender Untersuchungen
gemäß § 136 BauGB
eingeleitet. Bereits 1991
erfolgten die ersten Maßnahmen
zur Sicherung von Gebäuden
und zur Instandsetzung der
Straßen.
Nach Abschluß der vorbereitenden
Untersuchungen wurden 1993
die Sanierungsgebiete Babelsberg-Nord
(Weberviertel) und Babelsberg-Süd
förmlich festgesetzt
(veröffentlicht im Amtsblatt
7/93 vom 16.07.1993).
Mit der Ausweisung als Sanierungsgebiet
sollten vor allem drei
Ziele verfolgt werden:
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Klicken
auf den Plan öffnet
eine Vergrößerung.
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"Die
Wohn- und Lebensverhältnisse
der Bewohner in Babelsberg
sind zu verbessern.
Dies soll im Einklang mit
dem Erhalt und der Wiederherstellung
des historisch geprägten
Stadtraumes erfolgen.
Der Denkmalbereich und die
Einzeldenkmale sind denkmalgerecht
zu erhalten und zu erneuern."
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"Die
Attraktivität und die
Funktionsfähigkeit des Zentrums
von Babelsberg ist u.a.
durch die Ansiedlung von
Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben
weiter zu stärken."
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"Der
Erneuerungsprozeß ist so
zu gestalten, dass die Bewohner
und Gewerbetreibenden Mitspracherechte
bei der Entwicklung des
Gebietes haben und die
Chance erhalten, auch nach
einer Modernisierung ihre
Wohnungen und Geschäftsstandorte
zu nutzen (Vermeidung von
Verdrängungsprozessen)."
Die Aktualisierung und
Konkretisierung der Sanierungsziele
wurde von der Stadtverordnetenversammlung
der Stadt Potsdam im Juli
1999 beschlossen (veröffentlicht
im Amtsblatt Nr. 9 vom 30.09.1999).
Sie sind dokumentiert in
der Broschüre
"Gestalterische Sanierungsziele"
und in einem Rahmenplan,
der Auskunft darüber
gibt, wie sich die künftige
bauliche Entwicklung in
den Sanierungsgebieten vollziehen
kann.
Die Beschlüsse bilden
die Arbeits- und Beurteilungsgrundlage
für die Verwaltung
der Stadt Potsdam und den
Sanierungsträger bei
der Genehmigung von Bauvorhaben
in den Sanierungsgebieten.
Im Mai 2011 wurden der Rahmenplan und die
Sanierungsziele von 1999 aktualisiert und den
Bürgern vorgestellt. Die "Gestalterischen
Sanierungsziele" von 1999 bleiben hingegen unverändert.
In der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2011 wurde die Fortschreibung und Aktualisierung der Sanierungsziele und des Städtebaulichen Rahmenplanes für die Sanierungsgebiete Babelsberg Nord und Süd gebilligt.
Die Unterlagen können zu den Sprechzeiten beim Bereich Stadterneuerung der Landeshauptstadt Potsdam
oder beim Sanierungsträger
Stadtkontor (Mo. bis Do. 10:00 - 18:00 Uhr) eingesehen und erläutert werden.
Die Festlegung als Sanierungsgebiet
hat zur Folge, dass die
Durchführung baulicher
Maßnahmen nach §
144 des Baugesetzbuches
einer besonderen Genehmigungspflicht
durch die Stadt unterliegt.
Damit soll sichergestellt
werden, dass sich die vorgesehenen
Maßnahmen in Übereinstimmung
mit den Sanierungszielen
befinden.
Eine frühzeitige Information
empfiehlt sich für alle Bauherren und Architekten.
Informationen zur Förderung
und Adressen
zur Beratung
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Der größte Teil des Sanierungsgebietes
Babelsberg-Nord ist als
Denkmalbereich "Alte
Ortsanlage der Kolonie Nowawes"
ausgewiesen.
Mit der ersten Satzung zur Änderung der Sanierungssatzung Babelsberg Nord, die am 31.10.2002 in Kraft getreten ist, wurde das Sanierungsgebiet um zwei zentrale Blöcke mit erheblichem Handlungsbedarf erweitert.
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