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| Sanierung in Babelsberg |
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Ausgleichsbeträge - Zahlung durch vorzeitige Ablösung. |
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Der Tag der Ausgleichsbetragszahlung in den Sanierungsgebieten Babelsberg Nord und Süd rückt für die Grundstückseigentümer immer näher. Auf Grundlage des § 154 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Eigentümer eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks zur Finanzierung der Sanierung einen Ausgleichsbetrag in Höhe der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung an die Gemeinde zu entrichten.
Die Stadt Potsdam kann die gesetzliche Ausgleichsbetragszahlung auch durch freiwillige Vereinbarungen mit den Eigentümern vorziehen. Für den Eigentümer besteht dann der Vorteil, dass ein Abschlag von dem später zu zahlenden Ausgleichsbetrag vorgenommen werden kann.
Seit 1994 haben von dieser Möglichkeit ca. 280 Eigentümer Gebrauch gemacht. Das sind bezogen auf die Grundstücke in Babelsberg, ca. 28 %. Um den Eigentümern die Möglichkeit zu geben, sich über die zu erwartende Höhe des auf sie zu kommenden Ausgleichsbetrages zu informieren, hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Potsdam neben den zonierten Bodenanfangswerten auch die Bodenendwerte seit 2008 in der Bodenrichtwertkarte dargestellt. Jedermann kann die Bodenrichtwertkarte bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Potsdams einsehen und Auskunft erhalten.
Adresse:
Geschäftsstelle Gutachterausschuss für Grundstückswerte
Hegelallee 6 - 10
Haus 1
14467 Potsdam
Öffnungszeiten
Dienstag: 9.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Derzeit hat die Stadt Potsdam noch die Möglichkeit, die Wartezeit bis zur Aufhebung der Sanierungsgebiete anzurechnen und durch Diskontierung den ermittelten Ausgleichsbetrag deutlich zu mindern. Noch in diesem Jahr beginnend, wird die Stadt Potsdam gezielt Eigentümer ausgewählter Straßenzüge anschreiben und auf die Vorteile einer vorzeitigen Ablösung der Ausgleichsbeträge aufmerksam machen.
Detaillierte Informationen zur Ausgleichsbetragerhebung und zu den Vorteilen der vorzeitigen Zahlung finden Sie hier. (PDF, 1 MB)
Für weitere Fragen stehen Ihnen Herr Kaden vom Sanierungsträger Stadtkontor GmbH oder Frau Oldenburg vom Fachbereich Stadterneuerung gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner sind:
Stadtkontor GmbH, Herr Kaden
Tel. 743 57-15, l.kaden@stadtkontor .de
Bereich Stadterneuerung, Frau Oldenburg
Tel. 289 32 38, ina.oldenburg@rathaus.potsdam.de
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